Good Governance

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung definiert Good Governance so ((Download am 15.09.2021):

  • Der Begriff Governance umfasst die Art und Weise, wie in einem Staat Entscheidungen getroffen, politische Inhalte formuliert und umgesetzt werden.
  • Good Governance ist transparent, effektiv und legt Rechenschaft ab. Sie beteiligt die gesamte Bevölkerung und berücksichtigt die Meinung und die Bedürfnisse von Minderheiten und Schwachen.
  • Alle Bürgerinnen und Bürger werden mit den notwendigen öffentlichen Gütern und sozialen Dienstleistungen versorgt.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Good Governance verbindet sich in unserem Vorschlag direkt mit dem Prinzip der Selbstorganisation.

Selbstorganisation

Wird durch Gesundheits- und Versorgungszielen, Rahmenbedingungen und einem Wertekanon ein Rahmen gesetzt, können organisieren Einrichtungen selbst ihre Prozesse organisieren, um die Vorgaben zu erfüllen.

Entscheidend dabei ist, dass die mit den Aufgaben verbundenen Ressourcen zielgerichtet eingesetzt werden.

Eine umfassende und zeitnahe Transparenz des Versorgungsgeschehens zeigt jederzeit, inwieweit Ziele erreicht, Rahmenbedingungen beachtet und Wirtschaftlichkeit trealisiert werden.

Eingriffe von übergeordneten Stellen erfolgen nur, wenn Vorgaben verfehlt und in überschaubarer Zeit nicht korrigiert werden.